Virtuelle Währung (engl. virtual currency)
Virtuelle Währungen sind im Wesentlichen in digitaler Form dargestellte Werte, die weder von einer Zentralbank oder einer öffentlichen Behörde ausgegeben werden noch an eine Fremdwährung gekoppelt sind und von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel verwendet und dabei elektronisch übertragen, aufbewahrt oder gehandelt werden können.
Auch wenn virtuelle Währungen geldähnlich konzipiert sind und in bestimmten Kreisen wie Geld eingesetzt werden, sind sie deswegen noch kein gesetzliches Zahlungsmittel. Dafür müssten sie folgende Merkmale erfüllen: (a) Annahmepflicht-/zwang, d.h. der Gläubiger einer Zahlungsverpflichtung kann die Währung nicht ablehnen, da sie von einer Zentralbank oder einer öffentlichen Behörde ausgegeben wurde, es sei denn, die Parteien haben sich auf ein anderes Zahlungsmittel geeinigt; (b) Annahme zum vollen Nennwert, das bedeutet der Geldwert entspricht dem angegebenen Betrag; und (c) die Währung hat die Befugnis, Schuldner von ihren Zahlungsverpflichtungen zu befreien.
Virtuelle Währungen sind nicht zu verwechseln mit elektronischem Geld (kurz auch E-Geld, engl. E-Cash), das als Geldeinheiten auf sonstigen elektronischen Datenträgern gespeichert ist und nur von Banken bzw. Zahlungsdienstleitern als Vermittler übertragen werden kann.